Manchmal gerät der Klient in eine Situation, in welcher ein Dokument oder Urkunde übersetzt werden soll, er schwankt jedoch, ob die Übersetzung „mit einem Rundsiegel“ versehen werden soll. Wann ist ein Rundsiegel nicht nötig und wann ist es erforderlich?
Die Beglaubigung einer Übersetzung bestätigt, dass die Übersetzung in eine Zielsprache mit dem Text des originalen Dokuments (oder einer beglaubigten Kopie) übereinstimmt.
Eine normale Übersetzung hat die Form eines gedruckten oder elektronischen Dokuments, während die beglaubigte Übersetzung weitere Anhänge zu enthalten hat. In diesem Fall wird die erstellte und gedruckte Übersetzung mit dem Originaldokument und der Dolmetscherklausel mit dem Rundsiegel des Übersetzers zusammengebunden. Die Dolmetscherklausel ist immer in der Sprache des übersetzten Textes verfasst. Ein auf diese Weise beglaubigtes Dokument gilt als rechtsgültig.
Bei welchen Dokumenten ist die Beglaubigung vorteilhaft?
Hier nur wenige, welche wir für unsere Klienten bereits übersetzten.
Dabei ist immer wichtig, für welchen Zweck das Dokument gebraucht wird. Für die Behörden und staatliche Institutionen ist in den meisten Fällen beglaubigte Übersetzung erforderlich. Wird sie jedoch nur für den Eigenbedarf benötigt, ist eine Übersetzung ohne Beglaubigung ausreichend.