MENU

Übersetzung mit Beglaubigung – notwendig oder unnötig?

10.05.2019
Übersetzung mit Beglaubigung – notwendig oder unnötig?
Würde eine „normale“ Übersetzung nicht reichen? Warum noch für die Beglaubigung bezahlen?

Manchmal gerät der Klient in eine Situation, in welcher ein Dokument oder Urkunde übersetzt werden soll, er schwankt jedoch, ob die Übersetzung „mit einem Rundsiegel“ versehen werden soll. Wann ist ein Rundsiegel nicht nötig und wann ist es erforderlich?

Kurze Erklärung zur eigentlichen Funktion eines Rundsiegels.

Die Beglaubigung einer Übersetzung bestätigt, dass die Übersetzung in eine Zielsprache mit dem Text des originalen Dokuments (oder einer beglaubigten Kopie) übereinstimmt.

Wie erkenne ich eine normale und beglaubigte Übersetzung?

Eine normale Übersetzung hat die Form eines gedruckten oder elektronischen Dokuments, während die beglaubigte Übersetzung weitere Anhänge zu enthalten hat. In diesem Fall wird die erstellte und gedruckte Übersetzung mit dem Originaldokument und der Dolmetscherklausel mit dem Rundsiegel des Übersetzers zusammengebunden. Die Dolmetscherklausel ist immer in der Sprache des übersetzten Textes verfasst. Ein auf diese Weise beglaubigtes Dokument gilt als rechtsgültig.

Bei welchen Dokumenten ist die Beglaubigung vorteilhaft?

Hier nur wenige, welche wir für unsere Klienten bereits übersetzten.

  • Strafregisterauszug
  • Arbeitsvertrag
  • Vertrag über Kauf/Verkauf eines Fahrzeugs
  • Bestätigung über einkommenssteuerpflichtige Einkünfte
  • Befundbericht/Auszug aus der Dokumentation
  • Übersicht der bezahlten Beiträge für die Staatsverwaltung/Krankenkasse
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
  • Bevollmächtigung zur Fahrzeugnutzung
  • Gerichtsbeschluss über Ehescheidung/Sorgerecht/Unterhaltsbetrag
  • Zeugnisse/Diplome
  • Studienbescheinigung
  • usw.

Dabei ist immer wichtig, für welchen Zweck das Dokument gebraucht wird. Für die Behörden und staatliche Institutionen ist in den meisten Fällen beglaubigte Übersetzung erforderlich. Wird sie jedoch nur für den Eigenbedarf benötigt, ist eine Übersetzung ohne Beglaubigung ausreichend.