1.1. Diese Geschäftsbedingungen (nachstehend nur „GB“) regeln die Verhältnisse zwischen der Agentur A-tradi s.r.o., vertreten durch Mgr. Martina Vašková, Mosty 12, Strmilov, 378 53 (nachstehend nur „Auftragnehmer“) und natürlichen sowie juristischen Personen (nachstehend nur „Auftraggeber“) betreffend Übersetzungen, Dolmetschen, Korrekturen oder damit zusammenhängende Zusatzdienstleistungen. Diese GB wurden auf der Webseite von A-tradi s.r.o., a-tradi.com/de veröffentlicht.
1.2. Der Erfüllungsgegenstand ist die Durchführung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand des Auftragnehmers, d.h. Übersetzer- und Dolmetschertätigkeit oder mit sprachlichen Zusatzdienstleistungen (nachstehend nur „Dienstleistungen“).
1.3. Die GB bilden einen untrennbaren Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer und sind für beide Vertragsparteien bindend.
1.4. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber entsteht durch den Abschluss eines Vertrags oder eines Rahmenvertrags in schriftlicher, i.d.R. elektronischer Form.
1.5. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber entsteht auch ohne Vertragsabschluss, und zwar aufgrund der schriftlichen Bestellung des Auftraggebers und ihrer schriftlichen Bestellung durch den Auftragnehmer. Solche Bestellung ist für beide Vertragsparteien bindend.
1.6. Eine schriftliche Bestellung ist eine Bestellung, die an den Auftragnehmer zugestellt wurde und folgende Informationen enthält:
1.7. Vereinbarte Bedingungen des Vertragsverhältnisses dürfen nur als schriftliche Vereinbarung der beiden Vertragsparteien geändert werden.
1.8. Sämtliche vom Auftraggeber erhaltene Informationen und Dokumente behandelt der Auftragnehmer als vertraulich und verpflichtet sich daher, diese keiner unbefugten Person zur Verfügung zu stellen. Als berechtigte Personen gelten interne Mitarbeiter des Auftragnehmers, Übersetzer, Dolmetscher, Korrektoren oder sonstige Fremdmitarbeiter, welche mit dem Auftragnehmer eine Vereinbarung über die Geheimhaltung, den Informationsschutz und das Verbot ihres Missbrauchs abgeschlossen haben.
1.9. Der Auftragnehmer haftet für keine eventuelle Verletzung der Urheberrechte.
2.1. Begriffserklärung
2.2. Allgemeine Bestimmungen
2.2.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, ein unverbindliches und kostenloses Angebot vom Auftragnehmer zu erhalten.
2.2.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Übernahme der Bestellung umgehend nach ihrem Erhalt im schnellstmöglichen Termin während seiner Arbeitszeit zu bestätigen. Die Arbeitszeit für die Übernahme der Bestellungen ist montags bis freitags, jeweils von 9 Uhr bis 17 Uhr mitteleuropäischer Zeit (UTC + 1 Std.).
2.2.3. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die erstellte Übersetzung bis zur vollständigen Bezahlung der durchgeführten Arbeit das Eigentum des Auftragnehmers ist.
2.2.4. Der Auftragnehmer haftet für keine eventuellen Folgen aus der Verletzung der Urheberrechte bei der Durchführung des Auftrags, mit welchem er vom Auftraggeber beauftragt wurde.
2.3. Liefertermin
2.3.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich durch den Vertragsabschluss / die Auftragsbestätigung, den vereinbarten Auftrag im Umfang und unter den im Vertrag vereinbarten Bedingungen und zum im Voraus vereinbarten Preis zu erstellen.
2.3.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den erstellten Auftrag zum vereinbarten Termin und auf die in der Bestellung oder im abgeschlossenen Vertrag definierten Art zu übernehmen und für diesen Auftrag den vereinbarten Endpreis nach Art. 4 dieser Geschäftsbedingungen an den Auftragnehmer zu bezahlen.
2.3.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Übernahme des erstellten Auftrags umgehend nach seinem Erhalt dem Auftragnehmer zu bestätigen. Als übliche Übernahme des Auftrags gilt die Zustellung per elektronischer Post, bei einem gedruckten Dokument persönlich oder durch Zustellungsdienst.
2.3.4. Bestätigt der Auftraggeber nicht die Übernahme des erstellten Auftrags oder mahnt deren Lieferung nicht binnen 24 Stunden nach Ablauf des vereinbarten Termins an, nimmt der Auftragnehmer an, dass der Auftraggeber den erstellten Auftrag ordnungs- und fristgemäß erhalten hat.
2.3.5. Liefert der Auftragnehmer aufgrund einer Mahnung wiederholt den erstellten Auftrag an den Auftraggeber und weist gleichzeitig nach, dass dieser im vereinbarten Termin bereits geliefert wurde, gilt dies nicht als verspätete Lieferung.
2.3.6. Verweigert der Auftraggeber die Übernahme des erstellten Auftrags ohne einen wichtigen Grund, der durch beide Parteien anerkannt wurde, gilt der Auftrag als übergeben. Der Auftraggeber ist somit verpflichtet, für diesen Auftrag ordnungsgemäß nach der ausgestellten Rechnung zu bezahlen.
2.4. Rechte und Pflichten
2.4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über den Verwendungszweck des Auftrags zu informieren, falls diese Information für dessen Erstellung durch den Auftragnehmer wichtig ist. Es handelt sich besonders um Dokumente, welche gedruckt werden sollen, für rechtliche Zwecke verwendet werden usw., und bei welchen weitere entsprechende Korrekturen zur Fehlerbeseitigung erforderlich sind. Diese Tatsache ist durch den Auftraggeber in der Bestellung ausdrücklich anzugeben.
2.4.2. Wird dem Auftragnehmer solcher Zweck nicht mitgeteilt, wird angenommen, dass die Übersetzung allgemeinen Zwecken dienen soll. Daher werden keine eventuellen nachfolgenden Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Verwendungszweck der Übersetzung berücksichtigt.
2.4.3. Enthält der zu übersetzende Quelltext Abkürzungen, Fachbegriffe, sowie spezifische firmeneigene Terminologie usw., ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Liste der gewünschten Begriffe zur Verfügung zu stellen oder eine Kontaktperson zu nennen, mit welcher der Auftragnehmer die jeweiligen Fachbegriffe konsultieren kann. Wird keine dieser Verpflichtungen erfüllt, verwendet der Auftragnehmer die allgemein verwendete Terminologie, welche bei ähnlichen Texten verwendet wird. Eventuelle spätere Beanstandungen bezüglich Fachbegriffe werden nicht berücksichtigt.
2.4.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über sämtliche Umstände zu informieren, welche die Erfüllung seiner Pflicht beeinträchtigen könnten, den vereinbarten Preis für die durchgeführte Arbeit zu bezahlen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, den Auftragnehmer darüber zu informieren, dass ein Bescheid über eine Konkurseröffnung über sein Eigentum erlassen wurde oder solcher Umstand auftreten kann.
2.5. Reklamationen
2.5.1. Eine Übersetzung / Korrektur ist mangelhaft, wenn der Auftrag nicht in Übereinstimmung mit dem Vertrag / bestätigter Bestellung hinsichtlich des Textumfangs oder in unzureichender Qualität durchgeführt wurde.
2.5.2. In sonstigen Fällen nimmt der Auftragnehmer an, dass der Auftrag ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
2.5.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eventuelle Ansprüche aus mangelhaftem Auftrag beim Auftragnehmer sofort nach ihrer Feststellung zu erheben, spätestens jedoch binnen 30 Kalendertagen ab der Auftragsübernahme. Die Ansprüche aus Mangelhaftung erlöschen nach dem Ablauf der festgelegten Frist.
2.5.4. Der Auftraggeber erhebt die Reklamation persönlich in der Betriebsstätte des Auftragnehmers oder per E-Mail. Die Reklamation muss einen konkreten Grund und die Mangelbeschreibung, den Umfang des Auftretens und eventuell einen Lösungsvorschlag des Auftraggebers enthalten.
2.5.5. Erkennt der Auftragnehmer die Reklamation als berechtigt an, sorgt er auf eigene Kosten für die Berichtigung oder Korrektur in einer Frist, die mit dem Auftraggeber vereinbart wird.
2.5.6. Entsteht zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber ein Streit bezüglich der Berechtigung der erhobenen Mangelansprüche, verpflichten sich beide Vertragsparteien solchen Streit auf einem außergerichtlichen Weg zu lösen, durch ein Gutachten eines unabhängigen Übersetzers, welche durch beide Vertragsparteien vereinbart wird.
2.5.7. Die Kostenhöhe im Zusammenhang mit dem Gutachten eines unabhängigen Übersetzers ist beiden Vertragsparteien im Voraus bekannt. Der Auftragnehmer sowie der Auftraggeber sind verpflichtet, an den unabhängigen Übersetzer eine Anzahlung für die Erstellung des Gutachtens zu bezahlen. Die Kosten für dieses unabhängige Gutachten werden unter dem Auftragnehmer und Auftraggeber zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die Endabrechnung der Kosten erfolgt aufgrund des Gutachtenergebnisses, welches durch einen unabhängigen Übersetzer erstellt wird.
2.5.8. Der Auftragnehmer ist für einen eventuellen Schaden aufgrund einer mangelhaften Übersetzung / Korrektur bis maximal zur Höhe des Auftragspreises verantwortlich.
2.5.9. Stellt der unabhängige Übersetzer fest, dass die Reklamation unberechtigt war, gehen sämtliche Kosten für die Erstellung des unabhängigen Gutachtens zu Lasten des Auftraggebers.
2.5.10. Kann der Streit zwischen den Vertragsparteien nicht friedlich beigelegt werden, kann sich der Auftraggeber mit dem Antrag auf außergerichtliche Streitlösung an die Tschechische Handelsinspektion wenden.
2.5.11. Wird der Streitfall zwischen den Vertragsparteien auch mithilfe der Tschechischen Handelsinspektion außergerichtlich nicht beigelegt, erfolgt die Streitlösung endgültig beim sachlich und örtlich zuständigen Gericht der Tschechischen Republik.
3.1. Allgemeine Bestimmungen
3.1.1. Durch den Vertragsabschluss / die Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Auftragnehmer das Dolmetschen im Umfang und unter den Bedingungen gemäß Vertrag sicherzustellen, und zwar im vereinbarten Zeitraum, am festgelegten Ort und in der vereinbarten Sprache.
3.1.2. Durch den Vertragsabschluss / die Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer verpflichtet sich der Auftraggeber, den Endpreis für das Dolmetschen zu bezahlen.
3.1.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sofort nach der Umsetzung des Dolmetschauftrags eine Beurteilung abzugeben, ob dieser ordnungsgemäß und rechtzeitig erfolgte. Gibt der Auftraggeber binnen 24 Stunden nach dem Ablauf der Frist für die Dienstleitung keine Beurteilung ab, wird angenommen, dass das Dolmetschen in Übereinstimmung mit dem abgeschlossenen Vertrag / bestätigter Bestellung erfolgte.
3.1.4. Storniert der Auftraggeber ohne einen wichtigen objektiven Grund das vereinbarte Dolmetschen, ist er verpflichtet, eine Storno-Gebühr nach Art. 6 dieser Geschäftsbedingungen zu bezahlen.
3.2. Rechte und Pflichten
3.2.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über den Zweck des Dolmetschens zu informieren, falls diese Information für das Dolmetschen durch den Auftragnehmer wichtig ist.
3.2.2. Wird dem Auftragnehmer dieser Zweck nicht genannt, werden keine eventuellen nachfolgenden Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Dolmetschen berücksichtigt.
3.2.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über eine Aufzeichnung des Dolmetschens, die Aufzeichnungsart und den Verwendungszweck der Aufzeichnung zu informieren.
3.2.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vom Dolmetscher andere Tätigkeiten als das Dolmetschen (z.B. Besprechungsbericht, Fremdenführerdienste usw.) zu verlangen.
3.2.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, an den Auftragnehmer sämtliche für das Dolmetschen erforderliche Unterlagen, Informationen und Fachbegriffe zu übergeben, spätestens jedoch 3 Tage vor dem Dolmetschtermin. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, werden keine eventuellen nachfolgenden Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Zweck des Dolmetschens berücksichtigt.
3.2.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über sämtliche Umstände zu informieren, welche die Erfüllung seiner Pflicht beeinträchtigen könnten, den vereinbarten Preis für die durchgeführte Arbeit zu bezahlen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, den Auftragnehmer darüber zu informieren, dass ein Bescheid über eine Insolvenzeröffnung über sein Eigentum erlassen wurde oder solcher Umstand auftreten kann.
3.2.7. Der Auftragnehmer haftet für keine eventuellen Folgen aus der Verletzung der Urheberrechte bei der Durchführung des Auftrags, mit welchem er vom Auftraggeber beauftragt wurde.
3.2.8. Sämtliche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Informationen und Dokumente werden vom Auftragnehmer und Dolmetscher als vertraulich behandelt und sie verpflichten sich daher, über den Inhalt der mit dem Dolmetschen zusammenhängenden Besprechungen Stillschweigen zu wahren.
3.2.9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für geeignete Bedingungen nach der Art des Dolmetschens einschl. technische Mittel zu sorgen, falls diese beim Auftragnehmer nicht bestellt wurden.
3.2.10. Hat sich der Auftragnehmer zur Lieferung der Dolmetschertechnik verpflichtet, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer mit ausreichendem Vorlauf den Zugang zu den Räumen zu gewähren, in welchen die Dolmetschertechnik zu installieren ist.
3.2.11. Der Dolmetscher ist berechtigt, das Dolmetschen abzuweisen, wenn die Bedingungen für seine Leistung unzumutbar sind (physische Umgebung, ethische Gründe usw.).
3.3. An- und Abreise, Verpflegung, Unterkunft
3.3.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die An- und Abreise des Dolmetschers vom vereinbarten Ort zum Auftragserfüllungsort und zurück mit einem geeigneten Verkehrsmittel zu sorgen.
3.3.2. Sorgt der Auftraggeber nicht für die An- und Abreise des Dolmetschers, ist er verpflichtet, diese Tatsache an den Auftragnehmer zu melden und an den Auftragnehmer die Reisekosten des Dolmetschers inklusive seiner Spesen nach geltenden Rechtsvorschriften zu bezahlen.
3.3.3. Als Dolmetschertag werden 8 Stunden inklusive Pausen verstanden.
3.3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dolmetscher eine Pause zum Essen und Erholung von mindestens 30 Minuten zu gewähren, spätestens jedoch alle vier Stunden des Dolmetschens.
3.3.5. Verbringt der Dolmetscher bei der Auftragserfüllung einschließlich An- und Abreise zum und vom Ort des Dolmetschens eine oder mehrere Nächte außerhalb seines Wohnsitzes, hat der Auftraggeber auf eigene Kosten für geeignete Unterkunft des Dolmetschers in einem Einzelzimmer mit Zubehör zu sorgen.
3.4. Reklamationen
3.4.1. Das Dolmetschen ist mangelhaft, wenn es nicht in Übereinstimmung mit dem vereinbarten Vertrag / der bestätigten Bestellung oder in unzureichender faktischer Qualität erfolgte.
3.4.2. In sonstigen Fällen nimmt der Auftragnehmer an, dass der Auftrag ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
3.4.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eventuelle Ansprüche aus einem mangelhaften Auftrag beim Auftragnehmer sofort nach dem erfolgten Dolmetschen zu erheben, spätestens jedoch binnen 7 Kalendertagen ab dem Tag, an welchem das Dolmetschen erfolgte. Die Ansprüche aus Mangelhaftung erlöschen nach dem Ablauf der festgelegten Frist.
3.4.4. Der Auftraggeber erhebt die Reklamation persönlich in der Betriebsstätte des Auftragnehmers oder per E-Mail. Die Reklamation muss einen konkreten Grund und die Mangelbeschreibung sowie den Umfang des Auftretens enthalten, wobei dies mit einer Aufzeichnung nachzuweisen ist. Der Auftraggeber kann einen Lösungsvorschlag beifügen.
3.4.5. Erkennt der Auftragnehmer die Reklamation des Auftraggebers als berechtigt an, wird die Entschädigung in Zusammenarbeit mit dem Dolmetscher individuell gelöst.
3.4.6. Entsteht zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber ein Streit bezüglich der Berechtigung der erhobenen Mangelansprüche aus dem Dolmetschen, verpflichten sich beide Vertragsparteien solchen Streit auf außergerichtlichem Weg zu lösen, durch ein Gutachten eines unabhängigen Dolmetschers, welcher durch beide Vertragsparteien vereinbart wird.
3.4.7. Die Kostenhöhe im Zusammenhang mit dem Gutachten eines unabhängigen Dolmetschers ist beiden Vertragsparteien im Voraus bekannt. Der Auftragnehmer sowie der Auftraggeber sind verpflichtet, an den unabhängigen Dolmetscher eine Anzahlung für die Erstellung des Gutachtens zu bezahlen. Die Kosten für dieses unabhängige Gutachten werden unter dem Auftragnehmer und Auftraggeber zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die Endabrechnung der Kosten erfolgt aufgrund des Gutachtenergebnisses, welches durch einen unabhängigen Dolmetscher erstellt wird.
3.4.8. Der Auftragnehmer ist für einen eventuellen Schaden aufgrund eines mangelhaften Dolmetschens bis maximal zur Höhe des Auftragspreises verantwortlich.
3.4.9. Stellt der unabhängige Dolmetscher fest, dass die Reklamation unberechtigt war, gehen sämtliche Kosten für die Erstellung des Gutachtens zu Lasten des Auftraggebers.
4.1. Vor dem Vertragsabschluss ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftragnehmer ein Preisangebot zu verlangen.
4.2. Wurden keine Vertragspreise vereinbart, wird der Auftragspreis nach der zum Zeitpunkt der Zustellung des Preisangebotes aktuell geltenden Preisliste geregelt.
4.3. Der Auftragspreis wird durch die zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbarten Vertragspreise geregelt. Ist nichts anderes angeführt, verstehen sich sämtliche Preise exkl. MwSt.
4.4. Bei Übersetzungen und Korrekturen stellt die Mengeneinheit ein Ausgangswort dar, ggf. eine Normseite. Bei gerichtlich beglaubigten Übersetzungen wird der Preis anhand der Normseitenanzahl der fertigen Übersetzung berechnet. Die Normseitenanzahl wird auf eine ganze Seite des übersetzten Textes aufgerundet.
4.5. Ist der zu übersetzende oder zu korrigierende Text in einem Format, das keine elektronische Ermittlung der Ausgangswörter ermöglicht, ggf. in einer Druckform, erfolgt die Preisberechnung anhand der übersetzten Wörter. Für die Zwecke des Preisangebotes erfolgt somit eine ungefähre Abschätzung der Wortanzahl manuell und die Abrechnung erfolgt anhand der Wortanzahl des übersetzten Textes.
4.6. Die Preise für das Dolmetschen sind Vertragspreise und werden zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich vereinbart. Der Satz für das Dolmetschen ist besonders von der Sprachkombination und dem Typ des Dolmetschens abhängig (simultan, konsekutiv, gerichtlich).
4.7. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei großen Aufträgen einen Preisnachlass zu beantragen.
4.8. Sämtliche gewährten Preisnachlässe auf Listenpreise müssen zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber schriftlich vereinbart werden, i.d.R. elektronisch, jeweils vor dem Beginn des Auftrags.
5.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen Steuerbeleg mit einem Fälligkeitsdatum auf diesem Beleg auszustellen. Die Fälligkeit der Rechnung beträgt 14 Tage, falls nichts anderes vereinbart wurde.
5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den verrechneten Betrag einschl. MwSt. in voller Höhe spätestens jedoch zum Fälligkeitsdatum auf der Rechnung zu bezahlen.
5.3. Beim Zahlungsverzug des geschuldeten Betrags ist der Auftraggeber verpflichtet, an den Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % des Schuldbetrags für jeden Verzugstag zu bezahlen.
5.4. Bei einem größeren Auftragsumfang ist der Auftragnehmer berechtigt, an den Auftraggeber eine Anzahlungsrechnung mit dem Fälligkeitsdatum auf dem Steuerbeleg auszustellen.
6.1. Jede der Vertragsparteien ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach dem Vertragsabschluss / der Bestellbestätigung bei einer der Parteien nicht behebbare Hindernisse auftreten, welche die Erfüllung der Verpflichtung gegenüber der anderen Partei verhindern.
6.2. Der Rücktritt vom Vertrag ist der anderen Vertragspartei schriftlich unverzüglich nach der Feststellung der Hindernisse zuzustellen, welche die Erfüllung der Verpflichtung verhindern.
6.3. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, an den Auftragnehmer Stornogebühren in folgender Höhe zu bezahlen:
6.3.1. Bei einer Übersetzung / Korrektur sind es die nachweislich entstandenen Kosten entsprechend dem Preis des bereits erstellten Auftrags, ggf. des gesamten Auftrags, falls dieser bereits fertiggestellt wurde.
6.3.2. Beim Dolmetschen wird die Gebührenhöhe anhand der Anzahl der Tage zwischen der Stornierung der Bestellung und dem Beginn des Dolmetschens berechnet.
6.4. Die Schadenshaftung der Parteien regelt das Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch.
6.5. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für Schäden, die aufgrund der Nichterfüllung des abgeschlossenen Vertrags / der bestätigten Bestellung entstanden sind, falls dies nicht aufgrund von unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignissen geschieht, welche er nicht vermeiden konnte.
6.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über den Verwendungszweck des übersetzten Textes zu informieren, siehe Punkt 2.4.1. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, entsteht kein Schadensersatzanspruch wegen eventueller Fehler im übersetzten Text, welche durch geeignete Korrektur beseitigt werden konnten.
7.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich hiermit dazu, seine Übersetzer, Korrektoren oder Dolmetscher ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht zu kontaktieren.
7.2. Findet mit der Zustimmung des Auftragnehmers ein direkter Kontakt des Auftraggebers und des Übersetzers/Korrektors/Dolmetschers statt, verpflichtet sich der Auftraggeber, keine Angelegenheiten im Bezug auf die Geschäftsbedingungen zu besprechen, welche mit der durchgeführten Arbeit zusammenhängen.
7.3. Werden die aus den Punkten 7.1. und 7.2. resultierenden Verpflichtungen verletzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, an den Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 000 CZK (in Worten: fünfundzwanzigtausend tschechische Kronen) für jede einzelne Verletzung zu bezahlen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vertragsstrafe auch dann zu bezahlen, wenn der Auftrag nicht ordnungsgemäß fertiggestellt wird.
8.1. Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten des Auftraggebers nur mit seiner schriftlichen Zustimmung im Voraus verarbeiten. Diese Zustimmung ist freiwillig.
8.2. Der Auftraggeber als natürliche Person oder eine natürliche Person, welche eine juristische Person vertritt, nimmt zur Kenntnis, dass er verpflichtet ist, seine Zustimmung / Nichtzustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer zu äußern, und zwar in Übereinstimmung mit der Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (DSGVO).
8.3. Die Zustimmung / Nichtzustimmung hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
8.4. Bei der Zustimmung werden die personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer als Verwalter und Verarbeiter der personenbezogenen Daten verarbeitet.
8.5. Durch die Erteilung der Zustimmung stimmt der Auftraggeber der vorbehaltlosen Erfassung, Verarbeitung, Einbeziehung in seine Datenbanken und Verwendung seiner personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer zu, welche er in seiner Bestellung / bestätigter Anfrage angegeben hat, für die Zwecke einer eventuellen Reklamationsabwicklung, des Anbietens der Auftragnehmerdienstleistungen, von Zufriedenheitsumfragen und der geschäftlichen Kommunikation zwischen den Vertragsparteien.
8.6. Durch diese Zustimmung nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer seine personenbezogenen Daten während des Geschäftsverhältnisses verarbeiten wird. Diese Zustimmung kann durch den Auftraggeber jederzeit schriftlich widerrufen werden.
8.7. An die E-Mail-Adresse des Auftraggebers können News und sonstige Geschäftsmitteilungen gesendet werden, diesen Ablauf ermöglicht der § 7 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 480/2004 Slg. über Dienstleistungen eines Informationsunternehmens, bis zum Zeitpunkt des Widerrufs durch den Auftraggeber. Diese Mitteilungen können jederzeit abgemeldet werden, z.B. durch das Absenden einer E-Mail oder durch das Klicken auf den Link in der Geschäftsmitteilung.
8.8. Der Auftraggeber ist berechtigt, beim Auftragnehmer den Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Ergänzung oder Korrektur der personenbezogenen Daten sowie die Beseitigung von fehlerhaften Informationen bezüglich der personenbezogenen Daten des Auftraggebers zu beantragen.
8.9. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Amt für den Schutz personenbezogener Daten oder den Europäischen Datenschutzausschuss zu kontaktieren.
8.10. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass er die personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 101/2000 Slg., in der geltenden Fassung, sowie in Übereinstimmung mit der Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr behandeln wird, welche am 25. Mai 2018 in Kraft tritt.
9.1. Die rechtlichen Verhältnisse zwischen beiden Vertragsparteien regelt das Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, falls in diesen GB nichts anderes festgelegt wurde.
9.2. Durch die Unterzeichnung des Vertrags / Bestellbestätigung sind diese GB für beide Vertragsparteien bindend und bilden einen untrennbaren Teil dieses Vertrags / dieser Bestellung.
9.3. Die Vertragsbestimmungen im Vertrag / in bestätigter Bestellung haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser GB.
9.4. Der Auftragnehmer kann den Wortlaut dieser GB ändern oder ergänzen. Durch diese Bestimmung bleiben die Rechte und Pflichten unberührt, welche während der Wirksamkeit einer früheren Fassung der GB entstanden sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Änderung am Tag ihres Inkrafttretens und der Wirksamkeit der neuen GB zu veröffentlichen. Die aktuelle Fassung der geltenden und wirksamen GB ist auf der Webseite des Auftragnehmers verfügbar.
9.5. Diese GB gelten ab 1. Mai 2018.
9.6. Diese GB treten am 25. Mai 2018 in Kraft.